Ein Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So können Käufer oder Mieter Energiekosten für Heizung und Warmwasser ableiten. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig.
Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.
Arten von Energieausweisen
Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen:
- Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten 36 Monate und spiegelt das tatsächliche Nutzerverhalten wider. Er ist kostengünstiger und einfacher zu erstellen.
- Bedarfsausweis: Dieser berücksichtigt die Gebäudeeigenschaften und berechnet den theoretischen Energiebedarf. Er ist detaillierter und bietet eine präzisere Bewertung der Energieeffizienz, besonders geeignet für Neubauten oder umfassend sanierte Gebäude.
Erstellung eines Energieausweises
Unser Service umfasst die vollständige Erstellung von Energieausweisen, sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise. Der Prozess umfasst mehrere Schritte:
- Auswahl des geeigneten Energieausweises: Bestimmen Sie, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist.
- Datenaufnahme und Analyse: Erfassung aller relevanten Daten Ihrer Immobilie über unser Online-Formular.
- Erstellung durch unser Kompetenzteam: Unsere Experten berechnen den Energiebedarf oder -verbrauch und erstellen den entsprechenden Energieausweis.
- Erhalt des Energieausweises: Sie erhalten den rechtskonformen Energieausweis per E-Mail.
Gesetzliche Anforderungen und Vorschriften
Seit dem 01.05.2021 müssen alle neu erstellten Energieausweise den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Folgende Änderungen sind zu beachten:
- Höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen.
- Erhöhte Anforderungen bei der Erstellung der Modernisierungsempfehlungen.
- Kennwertklassifizierung nach dem Primärenergiekennwert.
- Ausweispflicht von Treibhausgasemissionen.
Ihre Vorteile mit unserem Service
- Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude aus einer Hand
- Langjährige Erfahrung durch mehr als 350.000 erstellte Energieausweise
- Zentrale Bearbeitung durch ein Kompetenzteam
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie und ist 10 Jahre gültig. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und bietet Anreize für energetische Sanierungen.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Ein Energieausweis ist erforderlich bei Verkauf, Vermietung, Modernisierung oder Neubau einer Immobilie. Er muss bei Besichtigungen und bereits in Immobilienanzeigen vorgelegt werden.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt den Verbrauchsausweis, basierend auf den letzten 36 Monaten Energieverbrauch, und den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes berechnet.
Wie wird der Energieausweis erstellt?
Der Energieausweis wird in vier Schritten erstellt: Auswahl des passenden Energieausweises, Datenerfassung, Erstellung durch Experten und Erhalt des Ausweises per E-Mail.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind Ingenieure, Architekten sowie staatlich anerkannte Techniker oder bestimmte Handwerksmeister berechtigt. Die Qualifikationen sind in § 88 GEG geregelt.
Welche Informationen stehen im Energieausweis?
Ein Energieausweis enthält Angaben zur Immobilie, Energieträgern, Energiekennwerten und Treibhausgasemissionen. Zusätzlich gibt er Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen vom Typ des Ausweises ab. Verbrauchsausweise beginnen ab 107,95 € netto, Bedarfsausweise ab 409,26 € netto.
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